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Abtreibung
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Einordnung des Problems
Die Abtreibung ist nach wie vor ein zentrales Problem
der medizinischen Ethik.
Eine präzise Trennung der Abtreibungsproblematik von der
Euthanasisproblematik
ist nicht möglich, aber wohl auch nicht nötig.
In vielen Punkten eng verwandt mit der Abtreibungsproblematik
ist die Diskussion um die
In-Vitro-Fertisilation.
Die Argumente für die Abtreibung laufen gewöhnlich
darauf hinaus, zu zeigen, dass die Argumente für
die Abtreibung inkonsistent sind. Aber selbst wenn alle
bisherigen Theorien gegen die Abtreibung inkonsistent
wären, wäre das zwar ein Indiz, aber
keine Begründung für eine Position, die Abtreibungen
zulässt.
Die konservative Position
Die konservative Position lässt sich wie folgt
rekonstruieren:
- Es ist unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.
- Ein menschlicher Fötus ist ein unschuldiges menschliches Wesen.
- Also: Es ist unrecht, ein menschliches Fötus zu töten.
Häufig wird versuch diese Position mit einer Ablehnung der zweiten
Prämisse zurückzuweisen. Dagegen halten die Vertreter
der konservativen Position das Sorites-Argument,
man solle doch zeigen, wann menschliches Leben beginnt, man solle einen Punkt
aufzeigen der eine moralisch bedeutsamen Zäsur markiert.
Argumente zur Auflösung das Sorites-Paradox sind daher
immer auch für die Abtreibungsdebatte wichtig.
Als Thesen für eine solche Zäsur sind vorgeschlagen worden:
- Geburt
- Lebensfähigkeit
- Bewegung des Fötus
- Einsetzen des Bewußtseins
- Befruchtung der Eizelle
Die Befruchtung der Eizelle diskutiere ich im Zusammenhang
mit der In-Vitro-Fertilisation.
Gegen die Geburt als Kriterium kann vor allem das Sorites-Argument
selbst herhalten. Die Geburt als Kriterium ist kaum
nachzuvollziehen, da sich das Kind kurz vor der Geburt und das nach
der Geburt kaum voneinander unterscheiden und in beiden
Fällen die gleiche Fähigkeit hat
Schmerz zu empfinden. Der
wesentlichste Unterschied ist, ob es zu sehen ist oder nicht
(und selbst dieser Unterschied ist bei der heutigen Technik
keiner mehr). Folglich ist dieses Kriterium keines.
Das Kriterium der Lebensfähigkeit soll diesem Gegenargument
standhalten. Wir wollen diese Position die Position der
Lebensfähigkeit nennen. Dem Kriterium der
Lebensfähigkeit ist entgegengehalten worden, dass sich
die Zeit ab der der Fötus außerhalb
des Mutterleibs
überleben kann, mit der Entwicklung der medizinischen Technik
und der medizinischen Erkenntnisse verändert hat. Aber dies
ist kein Einwand, sondern nur eine Bemerkung, die auf die
Konsequenz einer solchen Position hinweist: Mit Entwicklung der
medizinischen Technik müsste n Vertreter dieser
Position auch eine Änderung des spätestens
Abtreibungszeitpunktes annehmen. Aber dies können
Vertreter dieser Position ja durchaus zugestehen. Die Position
scheint damit konsistent vertretbar. Die Vertreter die Position
müßten allerdings
auch einen Unterschied zu verschiedenen Orten (wegen der
unterschiedlichen Ausstattungsstandards) akzeptieren.
Letzteres führt allerdings zu einigen Problemen, da sich,
wenn Schwangere von einem Ort zum anderen reisen,
sich die Situation für das Ungeborene ändert.
Ein weiteres der diskutierten Kriterien für den
Schwangerschaftsabbruch war die Bewegung des Fötus.
Dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob man den
Zeitpunkt wählt zu dem die Mutter die Bewegung
spürt oder der Zeitpunkt zu dem sich der Fötus
bewegt (wann letzteres der Fall ist ließ sich nun auch
wiederum verschieden bestimmen, mit weitreichenden
Konsequenzen für die Entscheidung). Die Frage ist zudem,
ob eine solche Ansicht nicht konsequenterweise zur Diskriminierung
von Menschen mit fehlendem physischen Bewegungsvermögen
führt. Aber dies sind alles keine brauchbaren Argumente
gegen die Bewegungsthese, sondern nur Aufforderungen diese
These zu präzisieren.
Das Kriterium des Bewußtseins ist etwas außer Mode
gekommen, da unklar ist, ab wenn der Fötus in der Lage
ist, Schmerz zu empfinden und erst recht, ab wann man ihm
Bewußtsein zusprechen kann. Allein dies sind keine
Argumente gegen das Kriterium, sondern ein Forschungsprogramm.
Die Folgen restriktiver Gesetze
Es gibt einige Argumente, die nicht die 2. Prämisse der
konservativen Position angreifen, sondern aus eigener Motivation
den Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen.
Das erste Argument lautet: Gesetze gegen die Abtreibung verhindern die
Abtreibung nicht, sondern drängen sie lediglich in den
Untergrund. Sie gehen zu Kurpfuschern oder versuchen es mit
primitiven Mitteln selbst. Daher besteht die
Wirkung des
Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen in der Zunahme
von Schwierigkeiten und Gefahren für Frauen mit
ungewollten Schwangerschaften.
Dieses Argument wird übrigens auch in der
Diskussion der Drogenproblematik gerne gebraucht.
Man beachte, dass sich dieses Argument gegen ein
rechtliches Abtreibungsverbot richtet, jedoch die
Abtreibung keineswegs moralisch rechtfertigt oder verwirft.
Somit betrifft dieses Argument die Abtreibungsgesetzgebung,
nicht aber die Moral des Schwangerschaftsabbruchs.
Es ist weder ein Argument gegen die konservative Position,
noch eines gegen die Position der Lebensfähigkeit,
die Bewegungsposition oder die Bewußtseinposition.
Abtreibung ist nicht Gesetzessache
Es gibt ein weiteres Argument für die Abtreibung, nämlich jenes,
das die Gesetzgebung sich in diesem Punkt nicht in das Leben
einzumischen habe.
Dieses Argument findet sich in allgemeinerer Form schon
bei Mill. Dieser schreibt:
- "Daß der einzige Zweck, zu welchem über
irgendein Mitglied eines zivilisierten Gemeinwesens gegen
dessen Willen rechtmäßig
Macht ausgeübt werden darf, darin besteht, andere vor Schaden zu
schützen [...]. Niemand kann rechtmäßig
gezwungen werden zu handeln oder nicht zu handeln, weil es
für ihn besser wäre, weil es ihn glücklicher
machen würde, weil es nach der Meinung der anderen
weise oder sogar richtig wäre."
- Diejenigen die Abtreibung für ein Verbrechen ohne
Opfer halten, sagen also
- dass jeder Mensch in bezug auf Abtreibung so
denken und handeln kann wie ihm beliebt,
- kein Teil des Gemeinwesens versuchen sollte, andere
zu zwingen, sich seiner besonderen Sichtweise anzuschließen.
Dieses Argument krankt daran, dass noch zu zeigen
wäre, dass es sich hier um ein Verbrechen ohne Opfer
handelt. Dieses Argument mag bei der Homosexualität
arbeiten, im Falle der Abtreibung funktioniert
es aber nicht, solange diese Voraussetzung nicht gezeigt und
damit die Debatte am alten Punkt angelangt ist.
Oder sagen wir es präziser, dieses Argument ist bisher
nicht besser (und nicht schlechter) begründet als die
konservative Position, die Position der Bewegungsfähigkeit,
die Position der Überlebensfähigkeit und die
Bewußtseinsposition.
Nebenbei bemerkt irrt Mill wenn er sagt
- " Niemand kann rechtmäßig
gezwungen werden zu handeln oder nicht zu handeln, weil es
für ihn besser wäre, weil es ihn glücklicher
machen würde, weil es nach der Meinung der anderen
weise oder sogar richtig wäre."
- Das Bevormundungsparadoxon zeigt gerade, dass aus den
utilitaristischen Prinzipien die ethische Verpflichtung zur
Bevormundung folgt.
Das Thomson-Argument
Das hier zur Debatte stehende Argument besagt,
dass die Frau ein Recht darauf hat, zu entscheiden, was mit
ihrem eigen Körper geschieht.
Das Argument lässt sich gut mit einer Analogie von
Judith Jarvis Thomson veranschaulichen, die auch Grundlage des
Thomson-Paradoxon
ist:
Stell dir vor - so Thomson - du wachst eines Morgens auf und
befindest dich in einem Krankenhausbett, und im Bett neben dir
liegt ein bewusstloser Man, an den du irgendwie
angeschlossen bist. Man erzählt dir, dieser Mann sei
ein bekannter Geiger mit einem Nierenleiden. Er könne
nur überleben, wenn sein Kreislauf an das Kreislaufsystem
eines anderen Menschen mit derselben Blutgruppe angeschlossen
werde, und du bist die einzige Person, deren Blut geeignet ist.
Deshalb hat dich eine Gesellschaft von Musikliebhabern gekidnappt,
die Operation des Ankoppelns vollziehen lassen, und da bist du
nun. Da es sich um ein renommiertes Krankenhaus handelt,
könntest du jetzt, wenn du dich dafür entscheidest, einen
Arzt herbeirufen, um dich von dem Geiger abkoppeln zu lassen;
aber der Geiger wird dann mit Sicherheit sterben. Wenn du dagegen
für neun Monate mit dem Geiger verbunden bleibst, wird er
genesen, und du kannst von ihm abgekoppelt werden, ohne ihn zu
gefährden.
Thomson meint, dass du in dieser unerwarteten mißchen
Situation nicht moralisch verpflichtet bist, dem Geiger die
Benutzung deiner Nieren für neun Monate zu gestatten
und setzt dieses Beispiel in Analogie zur Abtreibung bei
Vergewaltigungsopfern.
Das interessant ist, dass in dem Thomson-Beispiel die
Interessen des Geigers völlig unerheblich sind.
Peter Singer hat das Thomson-Argument auf Frauen erweitert,
die durch Unwissen, Nachlässigkeit oder mangelnde
Verhütung schwanger werden:
- "Angenommen, du findest dich an den Geiger
angeschlossen, nicht weil du von Musikliebhabern
gekidnappt wurdest, sondern weil du im Krankenhaus eine
kranke Freundin besuchen wolltest; doch im Lift hast du
versehentlich auf den falschen Knopf gedrückt und bist
in einer Abteilung gelandet, die normalerweise nur von
denjenigen aufgesucht wird, die sich freiwillig zur
Verfügung stellen, um an Patienten angeschlossen zu
werden, die andernfalls nicht überleben würden.
Ein Ärzteteam hat dich für den nächsten
Kandidaten gehalten, du hast eine Betäbungsspritze
bekommen und bist angeschlossen worden."
[1]
- Unabhängig davon weist Singer die Thomson-Beispiele
zurück, weil sie nicht von den Konsequenzen ausgehen.
Seiner Meinung nach muss der Entführte 9 Monate
zugunsten des Stargeigers im Krankenhaus liegen und
dies entspricht seiner utilitaristischen Position
[2], wohl
aber nicht dem Rechtsempfinden (der meisten Menschen).
Damit kann er aber auch ihr Argument zugunsten der Abtreibung
nicht akzeptieren. [3]
Der Streit wird also auf eine andere Bühne verschoben,
nämlich auf die, ob die
utilitaristische bzw.
konsequentialistische
Position besser ist als die von Thomson unterstellte Ethik.
Der Wert fötalen Lebens
Peter Singer hat im Gegensatz zu anderen Autoren die 1. Prämisse
des konservativen Argumentes zurückgewiesen, das besagte,
es sei unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.
Dazu unterscheidet er zwei Fälle:
- mit menschlichem Leben ist gemeint, dass es um das Leben
eines Mitglieds der Spezies Mensch handelt,
- mit menschlichem Leben ist das Leben einer Person
gemeint [4].
Singer argumentiert gegen den 1. Fall, dass die
bloße Zugehörigkeit zu unserer Spezies,
für sich genommen ebenso unerheblich ist wie
die Frage, ob es ein Mitglied unserer Rasse ist oder
nicht [5].
Selbst wenn man Singer darin Recht gibt, dass
die Zugehörigkeit zur menschlichen Art moralisch
irrelevant ist, kann ja trotzdem das Theorem gelten
Alle Vertreter menschlicher Art dürfen nicht
getötet werden (das konservative
Argument in der hier dargestellten Fassung schränkt
noch auf alle unschuldigen Vertreter menschlicher Art ein).
Dieses Theorem hat Singer nicht begründet
zurückgewiesen und es ist klar, dass man,
wenn man dieses Theorem annimmt auch in der
Euthanasie-Problematik zu
anderen Ergebnissen kommt als Peter Singer, aber das machen die Vertreter
der konservativen Position ja auch. Die Art wie heute
ethische Theorien laufen (und vielleicht ist dies auch
wegen des drohenden
naturalistischen Fehlschlusses
notwendig) legt nahe, dass man eine ethische
Theorie nur zurückweisen kann, indem man ihr
Inkonsistenten nachweist, gerade dies gelingt Singer
hier aber nicht.
Im 2. Fall argumentiert Singer, dass man nicht sinnvoll
behaupten kann, dass der Fötus eine
Person ist (nach seiner Definition rational oder
selbstbewusst ist) [6].
Nun werden die Föten in der Personentheorie
häufig zu den
Quasi-Personen
gezählt (wozu
nicht nur Menschen zählen müssen) und man
kann in der 1. Prämisse des konservativen
Argumentes menschliches Leben als Person oder Quasi-Person
lesen und Singers Argument sticht ins Leere.
Von meinen Einwänden gegen Singers Argumentation
unabhängig ist klar, dass man, wenn man das
konservative Argument in dieser Variante und
einige der Argumente aus Singers
Tierethik
akzeptiert, nicht konsistent zugleich Lebensschützer
und Fleischesser sein kann. Aber dies muss kein
Argument für die Haltung bezüglich der
Abtreibung, sondern es kann durchaus ein Argument
gegen das Fleischessen der Lebensschützer sein.
Der Fötus als potentielles Leben
Wir hatten darauf verwiesen, dass zumindest im 2. Fall von
Singer nicht berücksichtigt wird, dass es sich um eine
Quasi-Person handeln könnte. Der Vorwurf ist nicht ganz korrekt,
denn implizit wird von ihm bei der Diskussion um den Fötus
als potentielles Leben, dieser Fall berücksichtigt.
Singer schwächt das konservative Argument zunächst ab.
Es entsteht folgendes Argument:
- Es ist unrecht, ein potentielles menschliches Wesen
zu töten.
- Ein menschlicher Fötus ist ein potentielles
menschliches Wesen.
- Also: Es ist unrecht, einen menschlichen Fötus
zu töten. [7]
Singer argumentiert nun gegen die 1. Prämisse und verweist
unter anderem darauf, dass es auch im Rechtsleben Fälle
gibt, wo man erst ein Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt
erfüllt bekommt (z. B. die Rechte eines Königs)
und zum anderen es einen Unterschied macht ob man ein
lebendes Huhn oder ein Hühnerei in kochendes
Wasser wirft. [8]
Die Verwendung von Föten
für medizinische Zwecke
Eng mit der Abtreibungsdebatte hängt das Problem der
Verwendung von Föten für medizinische Zwecke
zusammen. Im Vergleich mit Erwachsenengewebe scheint
fötales Gewebe nach der Transplantation besser zu wachsen, und
die Wahrscheinlichkeit,
dass es vom Patienten abgestoßen
wird, ist geringer. Daher ist erwogen worden fötales Gewebe
bei der Parkinsonschen Krankheit, bei der Alzheimerschen Krankheit,
bei der Huntingtonschen Krankheit und bei Diabetes einzusetzen.
Fötales Gewebe wurde bereits für die Rettung anderer
Föten angewendet, wobei z. B. ein 30 Wochen alter Fötus
in utero wegen höchst bedrohlicher Störungen des
Immunsystems mit Zellen von nicht ausgetragenen Föten
behandelt wurde.
Die Frage ist wie die Entscheidungen solche Operationen zu
machen, ethisch zu bewerten sind.
Singer hat die Auflösung der Frage an die
Schmerzfähigkeit
des Föten gebunden, die - nach Singer - ein wichtiges
Kriterium für die Entscheidung der Frage ist, ob der
Fötus Bewußtsein hat.
Vor der Empfindungsfähigkeit - so Singer -
- "gibt es kaum einen vernünftigen Grund für
die Annahme, dass ein Fötus vor schädigenden
Eingriffen der Forschung zu schützen sei; denn dem
Fötus kann kein Schaden zugefügt werden. Nach dieser
Zeit freilich muss der Fötus vor Schaden geschützt
werden, und zwar aus demselben Grund, der für
empfindungsfähige, nicht-selbstbewusste,
nichtmenschliche Lebewesen gilt." [9]
- Aus der Perspektive von Singer sind damit Schwangerschaftsabbrüche
bis zur 18. Woche moralisch unbedenklich.
- "Selbst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen
und mit Schmerz verbunden, könnten Schwangerschaftsabbrüche
gerechtfertigt werden, wenn sich dadurch größeres
Leiden verhindern ließe, etwa indem das Leben eines
Kindes gerettet werden könnte, das an
einer Störung des Immunsystems leidet oder indem man
einer älteren Person die Parkinsonsche oder Alzheimersche
Krankheit erfolgreich behandeln könnte." [10]
Die Einzigkeit des Lebens
In den Argumenten gegen die Schwangerschaftsabbrüche wird
häufig auch auf die Einzigkeit des Föten hingewiesen.
Es ist die Frage, was dieses Argument soll. Es hat z. B.
die interessante Konsequenz, dass man für
Genexperimente sein muss, weil sie neue einzigartige
Lebewesen hervorbringen.
Es hat aber auch die Konsequenz, dass Verhütungsmittel
genauso verwerflich sind. Wer also dieses Argument benutzt,
muß auch gegen Verhütungsmittel jeder Art sein.
Nun gibt es solche Positionen. Nicht zuletzt der Papst
lässt zuweilen behaupten, dass er eine
solche Position habe.
Eine solche Position spricht dagegen konsequenterweise
(und interessanterweise) nicht gegen die Abtreibung
von einem von zwei eineiigen Zwillingen.
Interessanterweise lässt diese Position auch
zu, dass man einer Frau eine Zelle des nicht
ausgetragenen Fötus entnimmt, um ihn ihr zeitlich
später wieder in ihren Uterus zu implantieren. Es
ist unwahrscheinlich, dass die Vertreter der
Einzigkeitsargumentes diese Konsequenz teilen, wenn
sie dies aber tun, ist ihre Position wohl konsistent.
Die Form des Schwangerschaftsabbruchs
Vorausgesetzt Schwangerschaftsabbrüche sind in bestimmten
Fällen aus ethischer Perspektive korrekt. Dann bleibt
aber immer noch das Problem wie Schwangerschaftsabbrüche
stattfinden. Singer hat zurecht darauf hingewiesen, dass
wenn schon Schwangerschaftsabbrüche, dann so schmerzfrei
für den Fötus wie möglich [11].
[1] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
192
[2] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
193f.
[3] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
194
[4] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
195
[5] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
196
[6] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
196
[7] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
199
[8] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
199
[9] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
213f.
[10] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
215
[11] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
198
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