A posteriori
Man nennt etwas a posteriori (lat., von dem, was
nachher kommt), wenn es von der
Sinneserfahrung
abhängt. So gibt es z. B. aposteriorische
Begriffe,
Urteile, Argumente
oder Erkenntnis. Dem Begriff a posteriori steht der Begriff a priori
gegenüber.
Diese Begriffe werden bereits in der
Philosophie des Mittelalters
als Bezeichnung für die
aristotelische Unterscheidung
zwischen Beweisen verwendet, die von dem ausgehen, was
"infolge der Natur zuerst kommt", und Beweisen,
die sich darauf gründen, was "für uns zuerst
ist", wenn wir etwas erkennen.
Diese Bedeutung wird im 17. Jahrhundert
von Descartes und Leibniz aufgegeben und
der Inhalt des Begriffes
a posteriori durch den obengenannten ersetzt.
Nach Kant sind alle
Urteile a posteriori zugleich synthetische Urteile. Urteile a priori können dagegen nach
Kant sowohl analytisch als auch synthetisch sein.
Nach Reinhold ist die Beziehung der
Vorstellung
zum Objekt durch den
Stoff a posteriori bestimmt.
Meinong benutzt die Unterscheidung
von a priori und a posteriori als Grundlage der Unterscheidung
von Gegenstandstheorie und Metaphysik.
Quines Kritik an der Unterscheidung zwischen analytischen und
synthetischen Sätzen hat auch die Unterscheidung
zwischen a priori und a posteriori beeinflußt.
In der Diskussion spielt u. a. auch Kripkes
Kritik der Verknüpfungen a priori -
notwendig - sicher und a posteriori -
kontingent - unsicher bedeutsam ein große Rolle.
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