Begriffsbestimmung
Im weitesten Sinne ist die Begriffsbestimmung eine logische Operation,
durch die der Inhalt eines Begriffes erklärt
wird.
Um einen Begriff zu definieren, ist die Grenze zu finden, die die von dem
jeweiligen Begriff erfaßten Gegenstände von allen ihm ähnlichen
Gegenständen trennt.
Einen Begriff zu definieren bedeutet, die (möglichst
wesentlichen) Eigenschaften eines Gegenstandes
festzustellen. Aus dieser Einsicht erhebt sich die Frage nach
Definitionsverfahren, mit deren Kenntnis man schneller
und exakter die wirklich wesentlichen Eigenschaften eines Gegenstandes
finden kann.
Um einen Begriff richtig zu definieren, muss man die Regeln zur
Begriffsbestimmung kennen. Das Hauptverfahren zur Definition ist die
Definition über die nächste Gattung und
den
Artunterschied
(definitio fit per genus proximum et differentiam).
Außerdem existiert noch das Verfahren der
genetischen Begriffsbestimmung.
Je nach dem, was zu definieren ist, ein Gegenstand oder die Bedeutung
eines Terminus werden die Definitionen in
Realdefinition und
Nominaldefinition eingeteilt.
Bereits Demokrit begann in seinem Traktat "Über die Logik"
und im "Kanon" die Such nach Verfahren der Begriffsbestimmung.
Sokrates erarbeitete
Definitionverfahren gestützt auf die
Induktion. Die Richtigkeit einer
Definition überprüfte er an der Analyse von Einzelfällen. Als
Platon später
die sokratische Induktion weiterentwickelte, gelangte er zu der Erkenntnis,
dass der Begriff das Wesentliche in den Dingen ist, das Allgemeine, das
auf
die Zugehörigkeit zu einer Gattung hinweist.
Eine
Definition muss nach Platon auf die Zugehörigkeit zum Allgemeinen,
die
Gattung, und auf den spezifischen Unterschied hinweisen, der das jeweilige
Ding von allen anderen Dingen der Gattung unterscheidet. Das war schon das
Verfahren zur Begriffsbestimmung über die nächste Gattung und den
Artunterschied.
Aristoteles gab nicht nur eine
wissenschaftliche Formulierung für das Verfahren zur Begriffsbestimmung,
über die nächste Gattung und den Artunterschied, sondern
erarbeitete bereits Definitionsregeln, z. B.: Eine Definition muss
angemessen sein, d. h. sie darf weder
zu eng noch
zu weit
sein; eine Definition muss klar sein, eine
Definition darf nicht negativ sein u. a.
Aristoteles sagt in seinem Traktat Über die Seele [Zweites Buch, Kap.
2]: "Denn nicht bloß das Dass muss die Definition dartun, wie das
bei den meisten Definitionen der Fall ist, sondern es muss auch die
Ursache darin
enthalten sein und zutage treten."
Die Begriffsbestimmung war auch Gegenstand der Betrachtung der Stoiker in
der Antike. Sie erklärten, dass eine Definition nur aus einer Aufzählung
von Merkmalen bestehen solle, die einem Ding zukommen.
In der Neuzeit befaßte sich
Hobbes mit der logischen
Operation der Begriffsbestimmung. Nach ihm ist eine Definition ein
Urteil, dessen Prädikat das
Subjekt aufgliedert oder, wenn dies nicht möglich ist, es erläutert.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er der Nominaldefinition.
Eine Definition so erklärte er, kann nichts anderes sein als eine
Erläuterung des Namens. Er selbst benutzte in seinen Forschungen nicht
nur
die Realdefinition und die Nominaldefinition, sondern auch die genetischen
Definitionen.
Häufige Fehler in der Begriffsbestimmung sind die
Inadäquatheit, die
Zirkularität, die
Definition
des Unbekannten durch Unbekanntes, die
Widersprüchlichkeit der Definition und die
Unklarheit der Definition.
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