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Bevölkerungsethik
- Die Bevölkerungsethik ist Teil der praktischen
Ethik,
der die begründete moralische Stellungnahme zu bevölkerungspolitischen
Problemen untersucht. Sie gehört damit zu
Bioethik.
Moralische Probleme entstehen, außer durch die
unmittelbaren Folgen des Bevölkerungswachstums, in den
sog. Entwicklungsländern (Unterernährung, Krankheit,
hohe Sterblichkeit) selbst, z. B. im Hinblick auf
Maßnahmen der sog. Geburtenkontrolle und deren
Folgen, vor allem für das Selbstbestimmungsrecht
der betroffenen Frauen.
Grundlage für die Probleme der Entwicklungsländer
ist die absolute Armut.
Unterstellt man, und dies ist Ergebnis einer jeden
konsequantialistischen
Ethik, also insbesondere auch jeden
Utilitarismus,
dass kein moralischer Unterschied zwischen dem Töten
und den Sterbenlassen
besteht, hat dies weitgehende Folgen für die
Bevölkerungsethik.
Peter Singer bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt:
- "Falls grundsätzlich kein Unterschied zwischen
Sterbenlassen und Töten besteht, könnte es fast
scheinen, dass wir alle Mörder sind."
[1]
- Diese Konsequenz legt zunächst nahe doch einen
Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen zu ziehen.
Es gibt verschiedene Differenzen zwischen dem Ausgeben für
Geld, um sich eine HIFI-Anlage zu leisten, und dem
Erschießen von Armen in den Entwicklungsländern:
- Die Motivation ist eine andere.
- Man kann zwar normalerweise nach der Regel leben niemanden
zu erschießen, aber kaum nach der Regel, alle
Menschen zu retten, die wir retten können. Die Pflicht
nicht zu töten ist also leichter einzulösen als
die Pflicht nicht sterben zu lassen.
- Die Sicherheit des "Erfolges" wenn man jemand
erschießt, ist großer als wenn man ihn
sterben lässt.
- Wenn ich jemand erschieße gibt es ein identifizierbares
Individuum, wenn ich jemanden verhungern lasse nicht.
- Die Notlage des Verhungernden ist nicht meine Schuld und
daher auch nicht in meiner Verantwortung.
Nun sind diese Unterschied keine zwingenden Unterschiede zwischen
Töten und Sterbenlassen, da man auch aus sadistischen
Motiven jemanden sterben lassen kann, da auch das Sterbenlassen
individualisiert sein kann usw.
Sterbenlassen ist nicht nur Unrecht, wenn das Opfer indivdualisiert ist.
Peter Singer nennt ein treffendes Beispiel:
- "Angenommen, ich bin Vertreter für Konservennahrung und
erfahre, dass eine Sendung von Konserven ein Gift
enthält, das, wenn es in den Körper gelangt, bei den
Konsumenten das Risiko, an Magenkrebs zu sterben, verdoppelt.
Angenommen, ich verkaufe die Konserven trotzdem weiter. Meine
Entscheidung mag keine identifizierbaren Opfer treffen. Einige von
denen, die die Nahrung zu sich nehmen, werden an Krebs sterben.
Der Anteil der Konsumenten, die auf diese Weise sterben, wird für
die Gemeinschaft insgesamt doppelt so hoch sein; aber welche
von den Konsumenten sind deshalb gestorben, weil sie aßen, was
ich verkauft habe, und welche von ihnen hätten sich
die Krankheit ohnehin zugezogen? Das festzustellen ist nicht möglich;
aber diese Unmöglichkeit macht meine Entscheidung sicher
nicht weniger verwerflich, als wenn das Gift zwar leichter zu
ermittelnde, aber ebenso fatale
Wirkungen gehabt hätte."
[2]
- Der Mangel an Gewißheit, ob ich ein Leben retten könnte,
indem ich Geld spende, vermindert das Unrecht keines zu geben,
gegenüber vorsätzlichem Töten; aber das genügt
nicht, um zu zeige, dass es ein akzeptables Verhalten ist,
nicht zu spenden.
Eine konsequentialistische Ethik kann nicht akzeptieren,
dass Verantwortung eher für Handlungen als für
Unterlassungen gilt und ist damit in diesem Punkt
kontraintuitiv.
Singer ist ein inkonsequenter Konsequentialist, wenn er schreibt:
- "Daß eine Person den Tod einer anderen nicht
wirklich wünscht, mindert die Schärfe des Tadels, den
sie verdient, aber nicht so sehr, wie es unsere gegenwärtigen
Einstellungen gegenüber der Hilfeleistung vermuten lassen."
[3]
- Er müßt für fahrlässige Tötund,
Todschlag und Mord genaugenommen die gleiche Strafe fordern.
Eine Position die gegen den Konsequentialismus spricht.
Singer konstatiert eine Verpflichtung
zu helfen mit einem Argument abzuleiten, dass von verschiedenen
Positionen aus akzeptabel ist. Er argumentiert:
- Wenn wir etwas Schlechtes verhüten können,
ohne irgendetwas von vergleichbarer moralischer Bedeutsamkeit
zu opfern, sollten wir es tun.
- Absolute Armut ist schlecht.
- Es gibt ein bestimmtes Mäß von absoluter
Armut, das wir verhüten können, ohne irgend
etwas von vergleichbarer moralischer Bedeutung zu opfern.
- Also: Wir sollten ein bestimmtes Mäß von
absoluter Armut verhüten.
Gegen dieses Argument wird als Einwand vorgetragen, dass
wir uns zuerst um die sorgen sollten, die uns nahestehen,
für unsere Familien und dann für die Armen in
unserem Land, bevor wir an die Armut in weit entfernten
Gegenden denken.
Ein Punkt dieses Argumentes ist es, dass wir den
uns nahestehenden tatsächlich besser helfen können.
Gegen dieses Argument spricht jedoch der große Unterschied
in der Armut, der diesen Vorteil überwiegt.
Gegen den Einwand, dass jeder gewisse Eigentumsrechte
habe, wenn er oder seine Vorfahren das Eigentum mit
ehrlichen Mitteln erworben haben, lässt sich
einwenden, dass das Maß ein Eigentumserwerb
von Zuufällen wie dem Geburtsort abhängt.
Ein weiterer Einwand gegen
die Verpflichtung zu helfen, sind die Rettungsboot-Ethiken,
deren Position durch eine Metapher von Garrett Hardin
deutlich werden: Wir in den reichen Nationen
sind wie die Insassen
eines überfüllten Rettungsbootes, das in einem
Meer voll ertrinkender Menschen treibt. Wenn wir die
Ertrinkenden zu retten versuchen, indem wir sie an Bord
bringen wird unser Boot überladen sein, und wir
werden alle ertrinken. Weil es besser ist, dass
einige überleben als keiner, sollten wir die
anderen ertrinken lassen.
Das Gegenargument ist, dass unsere Hilfe - zumindest
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
- helfen kann, allen (oder zumindest viel mehr) zu retten. Zum Beispiel wird
die Entwicklungshilfe zu einer geringeren Geburtenrate in
den Entwicklungsländern führen.
[1] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
283
[2] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
287f.
[3] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
289f.
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