Erfüllensbedingungen von Sprechakten
In der Sprechakttheorie unterscheidet man
die Gelingensbedingungen und
die Erfüllungsbedingungen eines Sprechaktes. Mitunter wird diesen
Bedingungen noch die Erfolgsbedingung hinzugestellt.
Eine Sprechakt kann gelingen, ohne erfüllt zu sein.
Die Erfüllungsbedingung einer Aufforderung
besteht in derjenigen Handlung, die der Adressat der Aufforderung
zufolge ausführen soll [1].
Ob die Aufforderung vollzogen wird, ob der Aufgeforderte der Aufforderung
nachkommt, ist eine Frage, die unabhängig von dem Gelingen der
Aufforderung ist. Eine Aufforderung kann gelingen, auch wenn sie nicht
erfüllt wird.
Die Erfüllungsbedingung eines Versprechens besteht
in derjenigen Handlung, auf die sich der Sprecher durch das
Versprechen festlegt [2].
Bei Searle und Vanderveken wird die Erfüllungsbedingung
von Behauptungen und Festlegungen
als Wahrheitsbedingung bezeichnet. Die Behauptung ist
erfüllt, wenn der propositionale Gehalt dem
Weltzustand entspricht [3].
Eine Bitte ist erfüllt, wenn der propositionale
Gehalt durch den zukünftigen Weltzustand wahr
gemacht wird [4].
Expressiva haben den Sprechakttheoretikern zufolge keine
Erfüllungsbedingungen.
[1] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe
der Illokutionslogik. Opladen 1997, 15
[2] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe
der Illokutionslogik. Opladen 1997, 16
[3] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe
der Illokutionslogik. Opladen 1997, 16
[4] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe
der Illokutionslogik. Opladen 1997, 17
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