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Erfüllensbedingungen von Sprechakten

In der Sprechakttheorie unterscheidet man die Gelingensbedingungen und die Erfüllungsbedingungen eines Sprechaktes. Mitunter wird diesen Bedingungen noch die Erfolgsbedingung hinzugestellt. Eine Sprechakt kann gelingen, ohne erfüllt zu sein.

Die Erfüllungsbedingung einer Aufforderung besteht in derjenigen Handlung, die der Adressat der Aufforderung zufolge ausführen soll [1].

Ob die Aufforderung vollzogen wird, ob der Aufgeforderte der Aufforderung nachkommt, ist eine Frage, die unabhängig von dem Gelingen der Aufforderung ist. Eine Aufforderung kann gelingen, auch wenn sie nicht erfüllt wird.

Die Erfüllungsbedingung eines Versprechens besteht in derjenigen Handlung, auf die sich der Sprecher durch das Versprechen festlegt [2].

Bei Searle und Vanderveken wird die Erfüllungsbedingung von Behauptungen und Festlegungen als Wahrheitsbedingung bezeichnet. Die Behauptung ist erfüllt, wenn der propositionale Gehalt dem Weltzustand entspricht [3].

Eine Bitte ist erfüllt, wenn der propositionale Gehalt durch den zukünftigen Weltzustand wahr gemacht wird [4].

Expressiva haben den Sprechakttheoretikern zufolge keine Erfüllungsbedingungen.


[1] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe der Illokutionslogik. Opladen 1997, 15
[2] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe der Illokutionslogik. Opladen 1997, 16
[3] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe der Illokutionslogik. Opladen 1997, 16
[4] Rolf, E.: Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe der Illokutionslogik. Opladen 1997, 17

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