Gewißheit
Der Anspruch von
Gewißheit wird danach unterschieden, ob
damit ein gesichertes Wissen
(objektive Gewißheit) oder Sicherheit in der
Überzeugung (subjektive Gewißheit)
gemeint ist. Gewißheit meint entweder die
objektive Wahrheitsfindung, d. h. ein Sachverhalt ist
verfügbar, oder die subjektive Form der
Wahrheitsanerkennung, d. h. das Verfügen
über einen Sachverhalt oder alternativ die Ungewißheit
bezüglich dieses Sachverhaltes.
Den Zustand der Ungewißheit nennt man Zweifel.
Descartes
beanspruchte auf der Grundlage seines methodischen Zweifels,
die Selbstgewißheit des Denkenden als objektive Gewißheit
ausgewiesen zu haben.
Bei Hegel stellt die sinnliche
Gewißheit ein erstes
unmittelbares Wissen dar.
Es gibt nach
Milhaud
eine mathematisch-logische Gewißheit, die um so weniger
objektiv ist, desto strenger sie ist. Die logische Gewißheit
beruht auf dem
Satze des Widerspruches
Sie hat nichts mit der
Wirklichkeit zu tun.
Die mathematische Gewißheit ist subjektiver
Art,
da sie auf Schöpfungen des Geistes zu Zwecken der Exaktheit
beruht. Sie basiert auf (empirisch beeinflußten) fiktiven
Begriffen
oder Symbolen von Selektionswert, welche die Wissenschaft
fördern.
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