Der Begriff Interesse (von lat. inter, zwischen, und
esse, sein) kommt ursprünglich aus der Handels- und
Rechtssprache und erhält in der Staatsphilosophie
des 17. und 18. Jh. philosophische Bedeutung.
Wir unterscheiden subjektive und objektive Interessen.
Als subjektives Interesse bezeichnet man Gewinn, Nutzen,
Bedürfnisse,
die man zu erringen oder zu haben glaubt,
sowie die damit verbundene Aufmerksamkeit bzw. das Gefallen
daran und das Streben
nach Befriedigung von Bedürfnissen
bzw. nach Erringung eines Nutzens.
Als objektives Interesse werden die Bedürfnisse bezeichnet,
die man tatsächlich besitzt - unabhängig davon,
ob man sich ihrer bewusst ist oder nicht.
In beiden Bedeutungen kann man sagen, dass Individuen,
Gruppen, Institutionen und Staaten Interessen haben.
Strittig ist das Verhältnis zwischen den Interessen
des Individuums, der Gruppe, der Institutionen und des Staats.
Nach Hobbes stellen die
Eigeninteressen der Individuen für das Allgemeine des
Staats eine Bedrohung dar.
A. Smith ist der
Meinung, dass im freien Zusammenspiel der privaten
Interessen diese sich auf längere Sicht mit dem staatlichen
Allgemeininteresse in Übereinstimmung befinden. Moral und
Tugend bilden das Korrektiv des Gesamtinteresses, wenn
dieser gesellschaftliche Automatismus nicht effektiv
genug funktioniert.
Rousseau trennt die
Privatinteressen vom Allgemeininteresse und bestreitet,
dass die Vereinigung von Privatinteresse das
Allgemeininteresse oder den Gemeinwillen
(volonté générale) hinreichend
ausdrückt.
Hegel betrachtet
die bürgerliche Gesellschaft als Ort der
verschiedenen, sich widerstreitenden Privatinteressen.
Diese unterscheiden sich von bloß tierischen Begierden
und natürlichen Bedürfnissen, da sie in einen
vorgegebenen gesellschaftlichen Arbeits- und
Rechtszusammenhang eingebettet sind. Dieser
Zusammenhang
ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Privatinteressen anderer und das
Abschließen von Verträgen, so dass
bereits vor der Ausformung der bürgerlichen
Gesellschaft ein gewisses Allgemeininteresse existiert.
Die Geschichte entwickelt sich nach Hegel auf die
Verwirklichung eines freien Staates hin, in welchem
dieses Allgemeininteresse dann voll zur Geltung kommt.
Marx knüpft an
Hegel an. Doch nach Marx verwirklicht der bürgerliche
Staat keineswegs das Allgemeininteresse, da er
nur die Interessen der besitzenden Klasse,
nicht aber die des Proletariats berücksichtigt.
Der russische Psychologe Rubinstein definiert: