Nutzen, Nützlichkeit
Der Nutzen oder die Nützlichkeit einer Handlung
wird subjektiv von einer Person
für sich selbst
bewertet.
In konsequentialistischen
Ethiken, insbesondere im klassischen
Utilitarismus
wird der Nutzen einer Handlung gleichgesetzt mit der
Tendenz, das subjektiv empfundene
Glück der
betroffenen Personen zu befördern.
Ein inhaltliche Bestimmung des Nutzens als offenbarte
Vorzüglichkeit alternativer Produkte, den Geschmack
einer Person findet such auch in den frühen
ökonomischen Schriften zur Nutzenstheorie.
In der Entscheidungstheorie wird der Begrif des
Nutzens formal über den Begriff der
Präferenz
definiert.
Nimmt man geeignete Eigenschaften für
Präferenzordnungen
an, sind solche Präferenzordnungen
unter Zuordnung eines numerischen Wertes zu jeder
Handlung einer Nutzenfunktion abbildbar.
Das in der Ökonomie vertretene Prinzip
der Nutzenmaximierung ist als
Teil einer ökonomischen Handlungstheorie
unabhängig von der Präferenztheorie
begründungsbedürftig.
Versuche, die Nutzentheorie in
präskriptive
Ethiken oder in die Ökonomie aufzunehmen,
sind mit dem Problem der Meßbarkeit und
Vergleichbarkeit von Nutzen verbunden.
Im klassischen Utilitarismus übernahm diese
Aufgabe der wohlinformierte, unparteiische
Beobachter.
In der modernen Nutzentheorie, die auf die Arbeiten
von
John von Neumann
und Morgenstern zurückgeht,
werden Präferenzordnungen ordinal skaliert und
erlauben so eine schwache, ordinale, intrapersonelle
Vergleichbarkeit alternativer Handlungen.
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