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Objekt

Das Gegenstück zu einem Subjekt, von welchem im Urteil etwas ausgesagt wird, ist ein Objekt (engl. object; franz. objet; griech. antikeimenon; lat. objectum). Ein objectum ist etwas nur Vorgestelltes, Gedachtes.

Bereits bei Aristoteles kann das antikeimenon auch den Gegenstand einer Wissenschaft bezeichnen.

Ende des 18. Jh. ändert das Wort objectum seine Bedeutung, indem es nun den Gegenstand bezeichnet, dem das Subjekt gegenübersteht (lat. objectum, von obicere, entgegenwerfen, gegenüberstellen).

Im 19. Jh. verfestigt sich diese moderne Verwendung des Wortes Objekt zum philosophischen Terminus.

In der Auseinandersetzung mit dem Subjekt-Objekt-Problem werden äußere Objekte der sinnlichen Wahrnehmung von inneren Objekten der Reflexion unterschieden, in denen sich die Verstandestätigkeiten selbst zum Objekt machen (Locke, Leibniz).

Als zusammengesetzes Objekt bezeichnet man einen Gegenstand, eine Erscheinung, einen Prozeß oder eine Situation, die man aufgliedern, in Elemente bzw. Bestandteile zerlegen kann.

Ein Objekt, das aus gleichartigen Teilen besteht, die äußerlich mechanisch miteinander verbunden sind, heißt Aggregat.

Ein Objekt, in dem die Elemente innerlich miteinander organisch verbunden sind, heißt System.

Das Objekt ist auch eine der Gegenstandsklassen bei Meinong.

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