Objekt
Das Gegenstück zu einem Subjekt, von
welchem im Urteil etwas ausgesagt wird, ist ein
Objekt (engl. object; franz. objet; griech. antikeimenon;
lat. objectum). Ein objectum ist etwas nur Vorgestelltes,
Gedachtes.
Bereits bei Aristoteles kann
das antikeimenon auch den
Gegenstand einer Wissenschaft
bezeichnen.
Ende des 18. Jh. ändert das Wort objectum seine
Bedeutung, indem es nun den Gegenstand bezeichnet, dem
das Subjekt gegenübersteht (lat. objectum, von obicere,
entgegenwerfen, gegenüberstellen).
Im 19. Jh. verfestigt sich diese moderne Verwendung des
Wortes Objekt zum philosophischen Terminus.
In der Auseinandersetzung mit dem Subjekt-Objekt-Problem
werden äußere Objekte der sinnlichen
Wahrnehmung
von inneren Objekten der Reflexion
unterschieden, in denen sich die Verstandestätigkeiten
selbst zum Objekt machen
(Locke,
Leibniz).
Als zusammengesetzes Objekt
bezeichnet man einen Gegenstand, eine Erscheinung, einen
Prozeß oder eine Situation, die man aufgliedern, in
Elemente bzw. Bestandteile zerlegen kann.
Ein Objekt, das aus gleichartigen Teilen besteht, die
äußerlich mechanisch miteinander verbunden sind,
heißt Aggregat.
Ein Objekt, in dem die Elemente innerlich
miteinander organisch verbunden sind, heißt System.
Das Objekt ist auch eine der Gegenstandsklassen
bei Meinong.
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