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Ethik des realen Vertrages
- Als Ethik des realen Vertrages bezeichnet man
ethische Theorien, die einen
realen Vertrag als zentrales ethisches
Kriterium heranziehen. Solche Theorien sind mit einer
anthropozentrischen Position
verbunden, wenn sie als nur den Mensch als
vertragsfähig ansehen.
Schon in Platons Staat
sagt Glaukon:
- "Seinem natürlichen Ursprung nach, behauptet man, ist
Unrechttun ein Gut, Unrechtleiden ein Übel, liegt in
Unrechtleiden mehr Unglück als im Unrechttun
Glück. Wer daher beides, Unrechttun
und Unrechtleiden,
ausgekostet hat und das eine sich nicht erwählen, dem
andern aber nicht entgehen kann, wird es für vorteilhaft
halten, einen Vertrag untereinander abzuschließen, der
von beidem schützt. Und daher seien Gesetze und
Verträge entstanden; was das Gesetz befahl, nannte man
gesetzlich und gerecht. Dies sei Ursprung und Wesen der
Gerechtigkeit, die in der Mitte zwischen dem höchsten
Gut - Unrecht zu tun, ohne Strafe zu leiden - und dem
größten Übel - Unrecht zu leiden, ohne
sich rächen zu können gelegen sei."
- Sokrates widerspricht
dem Glaukon bei Platon freilich.
P. Singer sieht in solchen Positionen einen größeren
Zwang zu Anthropozentrik als tatsächlich vorhanden ist.
Er schreibt:
- "Denn falls die Grundlage der Ethik darin besteht,
darauf zu verzichten, anderen Übles zuzufügen, solange
sie mir nichts Übles zufügen, habe ich keinen
Grund, mich denen gegenüber mit meinen Gemeinheiten
zurückzuhalten, die unfähig sind, meine
Zurückhaltung zu würdigen und ihr eigenes
Verhalten mir gegenüber entsprechend zu kontrollieren.
Tiere gehören im großen und ganzen zu dieser
Kategorie." [1].
- Daß dies nicht für alle Tiere zutrifft,
zeigt zunächst das Verhältnis zwischen Haustier
und Mensch (zu den Haustieren zähle ich auch alle
Tiere in Tierparks). Wenn der Mensch fair mit seinem Hund,
seiner Katze u. s. w. umgeht, ist dies durchaus von beiderseitigem
Vorteil, auch wenn eine Katze nur nach einer qualvollen Dressur
einen Vertrag unterschreiben könnte.
Eine zweite Gruppe von Tieren sind die Tiere, die dem
Menschen in irgendeiner Weise nützen (man
könnte fragen, ob dies nicht sogar Tiere
aller Tierarten sind). Auch diese Tiere können
keinen Vertrag unterschreiben. Aber sie verhalten sich
wie ein Vertragspartner, wenn man als ihre
Vertragsverpflichtung ansieht, dass
sie sich an die Naturgesetze halten werden.
Nun glaube ich nicht, dass Ethiken des realen
Vertrages die Lösung ethischer Probleme sind.
Allerdings sollte das Schließen von Verträgen,
die Herausbildung von Gewohnheiten in einer Gemeinschaft
usw. in einer Ethik ein ausreichenden Platz bekommen.
Gleiches würde ich von Ethiken
des fiktionalen Vertrages nicht sagen, da diese eine
Art von Rationalität unterstellen, an die
sich alle halten sollten.
Stärker als das genannte Argument Singers gegen
Ethiken des realen Vertrages ist der Einwand, der
darauf hinausläuft diesen Ethiken fehlenden
Altruismus
vorzuwerfen. So weist er darauf hin,
dass diese Ethiken vom Eigeninteresse ausgehen
[2]
und die künftigen Generationen nicht in den
Blick bekommen [3].
[1] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
111
[2] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
112
[3] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994,
113
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