Satz vom zureichenden Grunde
Satz vom zureichenden Grunde (lat. lex rationis determinantis sive
sufficientis) oder Prinzip vom zureichenden Grunde ist einer der
vier Hauptsätze der klassischen formalen Logik. Diesem Satz zufolge
muß jeder wahre Gedanke durch einen anderen Gedanken begründet
werden, dessen Wahrheit bewiesen ist.
Schon Leukipp und
Demokrit kannten den Satz
vom zureichenden Grunde.Sie sagten:
Kein Ding entsteht ohne Ursache,
alles entstehtaus irgendeinem Grunde und mit Notwendigkeit.
Demokrit interpretiert den Satz vom zureichenden Grunde
ontologisch:
- "Nichts geschieht ohne Ursache, sondern alles hat
einen zureichenden Grund."
- Er sagt auch:
- "Nicht ein Ding entsteht ohne Ursache, sondern
alles entsteht aus irgendeinem Grund und mit Notwendigkeit."
Die Entdeckung des Satzes vom zureichenden Grunde wird gewöhnlich
Leibniz zugeschrieben.
Leibniz formulierte: "Im Sinne des zureichenden Grundes [raison suffisante]
finden wir, dass keineTatsache als wahr oder existierend und keine
Aussage als wahr betrachtet werden kann, ohne dass ein
zureichender Grund vorhanden wäre, warum es so ist und
nicht anders ..." [1]
Den Satz vom zureichenden Grunde betrachtete Leibniz als Prinzip
aller Erfahrungswahrheiten, im Unterschied zum
Satz vom Widerspruch, der
von ihm als Prinzip aller Wahrheiten des
Verstandes interpretiert wurde.
Der Satz des zureichenden Grundes hat seine ontologische Entsprechung
im Satz des Grundes.
[1] Leibniz, G. W.: Monadologie, § 33, Nr. 32
|