Reine Vernunft
Die reine Vernunft bezeichnet die
theoretische Vernunft
im engeren Sinne.
Die reine Vernunft ist bei Kant
dem Verstand übergeordnet,
weil sie die Fähigkeit begründet, Schlüsse zu ziehen
und nach dem Unbedingten (den Vernunftsideen) zu suchen.
Kant macht es sich zur Aufgabe, den Gebrauch der reinen
Vernunft in Umfang und Grenze zu bestimmen.
Nach Kant kann die reine Vernunft keine Aussage über die
Wirklichkeit selbst machen.
Die Ideen, zu denen die reine Vernunft gelangt, gelten
ausschließlich als regulative Ideen, d. h. als Ideen, die
den Erkenntnisprozeß leiten, denen aber in der
Wirklichkeit nichts entspricht. Solche Vernunftideen sind
die von der Seele, von Gott und
von der Welt.
Es gibt es nach Kant sehr wohl eine apriorische,
erfahrungsunabhängige Erkenntnis. Diese sagt aber
nichts über die Wirklichkeit an sich aus, sondern
ausschließlich über die Bedingungen einer jeden
möglichen Erkenntnis von Gegenständen, sie ist
Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung.
In der Philosophie des 20. Jahrhunderts ist die Idee
einer reinen Vernunft zumeist auf die Frage nach der
Möglichkeit apriorischer Erkenntnis, nach der
Möglichkeit synthetisch-apriorischer Urteile
reduziert worden.
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