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Wer zuviel beweist, beweist gar nichts
Als Wer zuviel beweist, beweist gar nichts (lat.:
qui nimium probat, nihil probat) bezeichnet
man einen logischen Fehlschluß,
de darin besteht, dass zuviel bewiesen wird. Aus dem Gegebenen
folgt bei diesem Fehlschluß
nicht nur eine These, sondern auch eine direkt entgegengesetzte oder
falsche These.
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